Abgabefreiheit der Einleitung von Niederschlagswasser im Trennsystem nur innerhalb der Antragsfrist
Die Einleitung von Niederschlagswasser im Trennsystem bleibt nur abgabefrei, wenn der Befreiungsantrag bis zum 31. März des Folgejahres gestellt wird. So entschied das OVG Sachsen (Az. 5 A 808/17, 5 A 832/17).
Source: Recht...